Mit Unterstützung der Volksbank Stuttgart eG und Förderer der KiSS Stetten.

Sportfreizeit 2023 vom 31.07. - 04.08.2023

 

Auch im Jahr 2023 wird unsere Sportfreizeit stattfinden. Für Kinder im Alter von 6 - 12 Jahren wird vom 31.07. - 04.08. eine erlebnisreiche Ferienwoche angeboten.

Die Sportfreizeit findet täglich von 09.00 - 17.00 Uhr statt. Eine Frühbetreuung von 07.00 - 09.00 Uhr können wir auch dieses Jahr anbieten. Altersentsprechend werden die Kinder in Gruppen eingeteilt und können über die Woche hinweg unter vielen Sport- und Freizeitangeboten auswählen was sie gerne machen wollen.

Vielseitige und sportartübergreifende Angebote sind in Planung. In vielen unterschiedlichen Sportarten wie Fußball, Handball, Basketball, Volleyball, Leichtathletik, Hockey, Tennis, Tischtennis, Turnen, Bewegungslandschaften, Trampolinspringen, Inliner, Sportabzeichen, Spiel und Spaß im Wasser, Klettern, Le-Parkour und Bogenschießen lernen die Kinder die Grundlagen und können so in die  einzelnen Bereiche „reinschnuppern“. Neben den „sportlichen“ Aktivitäten stehen auch Bootfahren, Minigolf, Basteln, Schatzsuche, Adventuring, Sportchampion und Wanderungen auf dem Tagesplan. Das absolute Highlight der Sportfreizeit wird auch dieses Jahr der Tagesausflug nach Tripsdrill sein.

 

Ort:                                                         TV-Halle

Termin:                                                   31.07. - 04.08.2023

Kursgebühr (inklusive Mittagessen):    KiSS-Kinder            150,00 €     

     Andere Kinder         170,00 €

                                                                Geschwisterkinder    10,00 € Ermäßigung

                                                                Frühbetreuung (ab 07:00 Uhr) zusätzlich 25,00€

 

Anmeldung und Informationen:

Anmeldungen sind ab sofort möglich. Das Anmeldeformular finden sie [hier].

tg.lingemann@tv-stetten.de oder kiss@tv-stetten.de

Rechtzeitig vor Kursbeginn erhalten Sie per Email eine Bestätigung über die Teilnahme. Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Eine Abmeldung kann nur durch Vorlage eines ärztlichen Attests erfolgen.