Unsere Jugendtrainerinnen und Jugendtrainer besuchen ausnahmslos alle eine zertifizierte Kinderschutzschulung. 

Alle verpflichten sich schriftlich das Kindeswohl zu achten, im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen stets aufmerksam und zugewandt zu sein und bei Auffälligkeiten sofort zu reagieren.

Ohne den Nachweis der absolvierten Kinderschutzschulung, der schriftlichen Selbstverpflichtungserklärung und der Anerkennung des Ehrenkodex, sowie der Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses, ist eine Ausübung der Trainertätigkeit nicht möglich.

Hier geht es zu den Erklärungen:

[Selbstverpflichtungserklärung]

[Ehrenkodex]